Sächsische Gemeindeordnung
 

§ 112 Rechtsaufsichtsbehörden

§ 112 wurde das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) vom 29.1.2008, SächsGVBl. S. 138 geändert. Abs. 1 enthält eine redaktionelle Änderung: Der Begriff des Regierungspräsidiums wird durch den Begriff Landesdirektion ersetzt; der Begriff „als untere Verwaltungsbehörde“ wurde gestrichen, weil er ohnehin funktionslos ist.

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